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PV-Info 3, März 2020, Seite 6

Arbeitslosengeldanspruch eines Grenzgängers bei Insolvenz des ausländischen Arbeitgebers

Andreas Gerhartl

Ein Erlass des BMASGK (BMASGK , 435.005/0034-VI/B/1/2019) regelt die Vorgangsweise, wenn ein arbeitslos gewordener Grenzgänger nach Insolvenz des (ehemaligen) ausländischen Arbeitgebers in Österreich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragt. Dies kann deshalb zu Komplikationen führen, weil für die Zuerkennung des Anspruchs das ausländische Entgeltsicherungsverfahren bei Insolvenz des Arbeitgebers abgewartet werden muss.

Ausländisches Entgeltsicherungsverfahren

Bei Grenzgängern, die zuletzt bei einem insolvent gewordenen Arbeitgeber in einem anderen EU-/EWR-Staat beschäftigt waren und in Österreich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragen, ist auf die im anderen Staat geltenden Entgeltsicherungsverfahren Bedacht zu nehmen. Nach der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl L 283 vom , S 36) ist in diesem Fall regelmäßig ein Entgeltsicherungssystem eingerichtet, das offene Entgeltansprüche der Beschäftigten sichert und auch finanzielle Entschädigungen für Urlaubs- und/oder Kündigungszeiträume auszahlt (nach der österreichischen Rechtslage sind dies Urlaub...

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