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SWI 2, Februar 2020, Seite 105

Überblick der Beihilfeverfahren im Jahr 2019

Cloer/Vogel (IWB 2019, 968 ff) geben einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen von BFH, EuG, EuGH und der EU-Kommission in Beihilfeverfahren im Jahr 2019. Hervorzuheben seien die ersten EuG-Entscheidungen in den Rechtssachen Belgien (profit excess tax), Fiat und Starbucks, in denen das EuG von der ordnungsgemäßen Kompetenzausübung durch die Kommission ausging. Da diese erstinstanzlichen Entscheidungen jedoch nur einen Zwischenschritt darstellen, hätten sie lediglich Indikationscharakter. Die EU-Kommission habe die Kompetenz und die Pflicht, die Vorabentscheidungsverfahren zu überprüfen. Die Vorlage des BFH zur Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften nach § 8 Abs 7 Satz 1 dKStG überzeuge in der Begründung; die Einstufung als staatliche Beihilfe sei daher wahrscheinlich. Die Kompetenzabgrenzung des EuGH zwischen den nationalen Gerichten und der EU-Kommission sei im Beihilfeprozess in der Praxis jedoch schwer umzusetzen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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