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Homeoffice-Tätigkeiten im grenzüberschreitenden Verhältnis
Höppner/Schade (PIStB 2020, 13 ff) analysieren die Steuerpflicht von aus Homeoffice-Tätigkeit erzielten Einkünften im grenzüberschreitenden Kontext auf nationaler Ebene sowie nach Abkommensrecht. Da eine beschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland nur dann bestehe, wenn die Arbeitstätigkeit dort auch tatsächlich erbracht werde, bedürfe es im Inbound-Fall keines Rückgriffs auf ein DBA zur Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung. Anders stelle sich die Situation hingegen im Outbound-Fall dar, in dem die Zuweisung der Besteuerungsbefugnis nach Art 15 OECD-MA auch auf die physische Ausübung der Arbeitsleistung abstelle. Damit sehe Art 15 OECD-MA eine Besteuerung der auf die Homeoffice-Tage entfallenden Vergütungsteile im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers vor, wodurch der Arbeitnehmer durch die Homeoffice-Tätigkeit das Besteuerungssubstrat in seinen Ansässigkeitsstaat verlagern könne.