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SWI 2, Februar 2020, Seite 104

Vorabentscheidungsersuchen österreichischer Gerichte per 1. 1. 2020

Erlass: BMVRDJ , BMVRDJ-EU15116/0008-EU/2019.

Bis zum Stichtag haben österreichische ordentliche Gerichte 279 Vorlagen an den EuGH übermittelt. Davon sind bisher insgesamt 263 erledigt, und zwar

  • 189 durch Urteil des EuGH,

  • 53 durch Zurückziehung,

  • 5 durch Unzuständigkeitsentscheidung,

  • 8 durch Unzulässigkeitsentscheidung und

  • 8 durch Beschluss gemäß Art 104 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vom in geänderter Fassung oder gemäß Art 99 der aktuellen Verfahrensordnung des Gerichtshofs (mit Inkrafttreten der neuen Verfahrensordnung am bestimmt auch die Nachfolgebestimmung zu Art 104 § 3 in ihrem Art 99, dass der EuGH durch mit Gründen versehenen Beschluss entscheiden kann, wenn eine zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage mit einer Frage übereinstimmt, die der EuGH bereits entschieden hat, wenn die Antwort auf eine solche Frage klar aus der Rechtsprechung des EuGH abgeleitet werden kann oder wenn die Beantwortung der Frage keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt).

Die aktuelle Übersicht enthält alle vom bis (Nummer 228 bis Nummer 279) an den Gerichtshof übermittelten Vorabentscheidungsersuchen ordentlicher Gerichte.

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