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Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld durch eine Kommanditistin
Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommensteuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugszeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Der OGH kam zum Ergebnis, dass es keine Bindung an den Einkommensteuerbescheid gibt, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (). Da die Gebietskrankenkassen, angewiesen vom Familienministerium, aber derzeit oberstgerichtliche Judikatur ignorieren, bleibt abzuwarten, ob auch andere Bezieherinnen mit Rückforderungen konfrontiert werden.
Sachverhalt
Die Klägerin ist Dienstnehmerin und Kommanditistin einer KG. Vom bis befand sich die Klägerin in Mutterschutz, vom bis bezog sie einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 1.762 €. Der Einkommensteuerbescheid für 2012 wies Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ca 11.000 € aus (Gewinnanteil an der KG, der unabhängig von der Tätigkeit der Klägerin zustand), der aufgrund einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag aber nicht ausbezahlt wurde. Die Sozialversicher...