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SWI 10, Oktober 2018, Seite 505

EuGH: Administrative Leistungen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr iZm Zahnbehandlungsplänen nicht mehrwertsteuerbefreit

In seinem Urteil vom , C-5/17, DPAS, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Steuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs (Steuer- und Zollverwaltung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, im Folgenden: Steuerverwaltung) und der DPAS Limited (im Folgenden: DPAS) wegen der Weigerung, eine von DPAS erbrachte Dienstleistung von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: DPAS – das Akronym steht für „Dental Plan Administration Services“ (Verwaltungsdienstleistungen iZm Zahnbehandlungsplänen) – erstellt im Vereinigten Königreich Zahnbehandlungspläne, führt sie durch und verwaltet sie. Diese Pläne, die DPAS Zahnärzten anbietet, werden sodann von DPAS bei den Patienten dieser Zahnärzte unter dem Namen der Zahnarztpraxis und im Namen der Zahnärzte vermarktet. Der Begriff „Zahnbehandlungsplan“ bezeichnet eine zwischen einem Zahnarzt und seinem Patienten geschlossene Vereinbarung, mit der sich der Zahnarzt zu zahnärztlichen Leistungen an den Patienten und...

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