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Nach Ermordung der Mutter durch den Vater: Obsorgeübertragung von väterliche auf mütterliche Großeltern
iFamZ 2019/184
§ 178 Abs 1 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG
Der Vater der Minderjährigen wurde mit Urteil vom schuldig erkannt, deren Mutter ermordet zu haben. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt und ist derzeit in Haft.
Das Erstgericht hatte ihm die Obsorge für seine Kinder bereits am entzogen und diese vorläufig den väterlichen Großeltern übertragen.
Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind die widerstreitenden Anträge auf Übertragung der alleinigen Obsorge für beide Kinder der väterlichen Großeltern einerseits und des mütterlichen Großvaters andererseits.
Das Erstgericht wies den Obsorgeantrag der väterlichen Großeltern ab und sprach aus, dass künftig dem Großvater mütterlicherseits die Obsorge für beide Kinder zukomme.
Das Rekursgericht gab dem Rekurs der väterlichen Großeltern nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu.
(…) 2.1 Sekundäre Feststellungsmängel sind nicht zu erkennen. § 178 Abs 1 ABGB verpflichtet das Gericht im Fall, dass beide Elternteile, die mit der Obsorge für das Kind betraut waren, gestorben sind, ihr Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten unbekannt ist, die Verbindung mit ihnen nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten hergestellt werden ka...