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Umsetzung des Authorized OECD Approach
Kraft/Dombrowski (FR 2014, 1105 ff) setzen sich kritisch mit den Neuerungen des AOA sowie der praktische Umsetzung bei der Betriebsstättengewinnaufteilung auseinander. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Angleichung von Betriebsstätten an verbundene Unternehmen anhand der vollständigen Selbständigkeitsfiktion durch die Umsetzung des AOA in § 1 dAStG zwar in Teilbereichen gelungen sei (Zuordnung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern zu Stammhaus und Betriebsstätte), kritisieren aber die etwa in den Öffnungsklauseln vorgenommene Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen. Zudem seien vor dem Hintergrund einer auf Rechtssicherheit angewiesenen Beratungspraxis folgende Abweichungen vom Ansatz der OECD negativ zu bewerten: Ermittlung des Dotationskapitals, Zuordnung von Beteiligungen und Finanzanlagen sowie Beweislastumkehr zulasten des Steuerpflichtigen bei der Annahme von schuldrechtlichen Beziehungen. Schließlich seien auch die Konsequenzen bei Betriebsstätten, die ohne eigenes Personal betrieben werden, weiterhin ungeklärt.