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SWI-Jahrestagung: Schildermontagen in Norwegen
SWI Conference: Construction Permanent Establishment in Norway
On November 14th, 2013, the eighth annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.
I. Sachverhalt
Ein österreichisches Unternehmen übernimmt als Subauftragnehmer die Aufgabe, Verkehrsschilder und andere Schilder aller Art an verschiedenen Orten in Norwegen zu montieren. Fraglich ist, ob damit das österreichische Unternehmen eine Montagebetriebsstätte nach Art. 5 Abs. 3 DBA Norwegen begründet.
II. Diskussion
Heinz Jirousek: Art. 5 Abs. 3 DBA Norwegen sieht für das österreichische Unternehmen nur dann eine norwegische Betriebsstätte vor, wenn die Dauer der Montagetätigkeit zwölf Monate überschreitet. Hier ist zunächst aus der Sicht der Finanzverwaltung auf Art. 5 Z 5 OECD-MK, der auch im Zuge des Updates 2014 nicht geändert wird, zurückzugreifen. Demnach ist für die Montagedauer, die für die Betriebsstättenbegründung maßgeblich ist, die Fristberechnung für jedes Montageprojekt gesondert vorzunehmen. Eine automatische Zusammenrechnung dieser verschiedenen, parallel stattgefundenen Tätigkeiten ha...