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Verschärfung der Selbstanzeige auch in Deutschland
Die deutsche Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von der Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt grundsätzlich erhalten, die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber deutlich verschärft: Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Bestimmte nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige. Das Gesetz soll zum in Kraft treten.