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Rückerstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige
Refund of Withholding Tax on Dividends
The Austrian Ministry of Finance has recently published its legal opinion on the refund of withholding tax on dividends issued by domestic corporations, specifically on the basis of sec. 94 no. 2 Austrian Income Tax Act, sec. 6 and sec. 21 para. 1 no. 1a Austrian Corporate Income Tax Act, or on the basis of tax treaties. This “tax information” explains the requirements for relief from Austrian withholding tax. In this context, from the perspective of income tax law, the attribution of the dividend is crucial.
Im Zusammenhang mit der Rückerstattung der KESt auf Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere auf Grundlage von § 94 Z 2 EStG 1988, § 6 KStG 1988, § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 oder von Doppelbesteuerungsabkommen, stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Rückerstattung erfolgen kann. Dabei ist insbesondere die Frage relevant, wem die Dividende ertragsteuerlich zuzurechnen ist.
Die Beantwortung der Frage, wem eine ausgeschüttete Dividende ertragsteuerlich zuzurechnen ist, erfolgt nach den Grundsätzen der Einkünftezurechnungslehre (Markteinkommenstheorie). Dabei gilt, dass eine Dividende grundsätzlich nur demjenigen zuzurechnen ist, der am Tag der Beschlussfassung (Gewinnverteilungsbes...