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Vorschusserhöhung für die Vergangenheit trotz Unterbrechung
iFamZ 2019/179
Der Umstand, dass der Vorschussbezug für drei Monate in Vergangenheit für drei Monate wegen der Betreuung des Kindes durch den Vater eingestellt wurde, schließt eine (parallel zur Erhöhung der Geldunterhaltspflicht des Vaters vorgenommene) rückwirkende Erhöhung des Vorschusses für die Zeit vor dem Beginn der Betreuung durch den Vater nicht aus.
Die dem Kind bis gewährten Vorschüsse wurden für den Zeitraum von bis eingestellt, weil das Kind in diesem Zeitraum im Haushalt des Vaters betreut wurde.
Nach einer Erhöhung der Geldunterhaltspflicht des Vaters (auch) für den Zeitraum bis erhöhten die Vorinstanzen die dem Kind bewilligten Unterhaltsvorschüsse auch für die Zeit bis entsprechend der Titelerhöhung. Der OGH gab dem Revisionsrekurs des Bundes nicht Folge.
(…) 4.1 Die Wertungen der Entscheidung 10 Ob 55/08y, iFamZ 2008/119, 250, der ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, lassen sich auch auf den vorliegenden Fall anwenden.
4.2 Die analoge Anwendung des § 20 UVG führt im Fall einer Einstellung der Vorschüsse für einen zeitlich begrenzten, in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nicht zu einer endgültigen Einstellung der Vorschüsse. Vielmehr kommt es in...