Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Internationale Schachtelbefreiung für eine inländische KG mit liechtensteinischen Kapitalgesellschaftskommanditisten
(BMF) – Sind am Substanzwert einer österreichischen operativ tätigen KG zu je einem Drittel eine deutsche und zwei liechtensteinische Kapitalgesellschaften beteiligt, so steht bei der KG-Gewinnermittlung gemäß den Diskriminierungsverboten der DBA mit Deutschland und Liechtenstein die internationale Schachtelbefreiung zu. Denn nach den Diskriminierungsverboten darf die Besteuerung der Betriebsstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebsstätte) nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von österreichischen Unternehmen. Da österreichischen Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung der Gewinne ihrer inländischen Betriebsstätten die internationale Schachtelbefreiung dem Grunde nach zusteht, muss Gleiches für Inlandsbetriebsstätten von Kapitalgesellschaften in DBA-Partnerstaaten gelten.
Z 49 des OECD-Kommentars zu Art. 24 zeigt allerdings auf, dass im gegebenen Zusammenhang (Beteiligungshaltung in Betriebsstätten) zwischen den Staaten unterschiedliche Auslegungen bestehen. Dies war auf österreichischer Seite zum Anlass genommen worden, die begünstigende Auslegung nur unter Reziprozitätsvorbehalt anzuwenden. Sowohl mit der Schweiz (EAS 573) als auch mit Liechtenstein (AÖFV Nr. 155/2008) is...