Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass veröffentlicht
Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG), BGBl I 2015/116, stellt den Abgabenbehörden für Prüfungen und Maßnahmen der Abgabensicherung Informationen und Möglichkeiten zur Verfügung, die bisher nur den Finanzstrafbehörden unter Einhaltung strenger Verfahrensvorschriften zugänglich waren.
Das BMF hat im Erlass vom , BMF-280000/0165-IV/3/2016, seine Rechtsansicht veröffentlicht. Mit den in zwei Teile (Abgabenverfahren und Finanzstrafverfahren) gegliederten Erlass soll sichergestellt werden, dass die im Kontenregister vorhandenen Informationen nach ökonomischen Grundsätzen gehandhabt und ausreichend genutzt werden, standardisiert wie anlassbezogen von der Einsicht in das Kontenregister Gebrauch gemacht wird, willkürliche Entscheidungen über die Einsicht in das Kontenregister verhindert werden, alle Abgabepflichtigen, die den gleichen Verfahren unterliegen, objektiv gleichbehandelt werden, nicht der Eindruck eines Misstrauens im Einzelfall entsteht und dadurch das Prüfungsklima belastet wird, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewahrt sowie den Intentionen des Gesetzgebers Rechnung getragen wird.