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EuGH: Berücksichtigung von Aufwendungen bei Quellensteuerabzug auf Zinserträge eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen
In seinem Urteil vom , Brisal – Auto Estradas do Literal SA, KBC Finance Ireland, C-18/15, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit den Fragen zu beschäftigen, ob ein Quellensteuerabzug auf Zinserträge eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen gegen die in Art 49 EG bzw nunmehr in Art 56 AEUV verankerte Dienstleistungsfreiheit verstößt und, wenn dies nicht der Fall sein sollte, der Abzug von unmittelbar mit den Zinserträgen zusammenhängenden Aufwendungen auch bei einem Quellensteuerabzug berücksichtigt werden muss, um der Dienstleistungsfreiheit zu entsprechen.
Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Am schloss die in Portugal ansässige Brisal einen Fremdfinanzierungsvertrag mit der Bezeichnung Loan, Bond and Guarantee Facilities über einen Betrag von 262.726.055 Euro zur Sicherung der Durchführung eines vorher mit dem portugiesischen Staat geschlossenen Konzessionsvertrags ab. Dieser Fremdfinanzierungsvertrag wurde mit einem Konsortium aus Banken geschlossen, von denen nur einige ihren Sitz in Portugal hatten. Am wurde dieses Konsortium durch eine Übertragung der Vertragsstellung um weitere Finanzinstitute, darunter die in Irland ansäss...