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SWI 7, Juli 2012, Seite 342

Treaty Override und Verfassungsrecht

Gerald Toifl

In Deutschland hat Beschluss des BFH vom , I R 66/09, mit dem der BFH dem BVerfG Fragen des Treaty Override vorgelegt hat, die Diskussion zu diesem Thema wieder entfacht. Während ein Treaty Override in manchen Staaten verfassungsrechtlich explizit ausgeschlossen ist, wird dessen Wirkung zulasten des Steuerpflichtigen in Deutschland – wie auch in Österreich – schon seit Längerem kontrovers diskutiert. Lüdicke (BB 21/2012) führt dazu in einem Gastkommentar aus, dass der BFH dies in früheren Entscheidungen als zulässig angesehen hat, in jüngeren Entscheidungen die Zulässigkeit aber ausdrücklich offengelassen habe. Vor diesem Hintergrund sei es zu begrüßen, dass der BFH diese Frage nunmehr dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt hat. Es diene der Rechtssicherheit und „Rechtshygiene“. Schwenke (FR 2012, 443) geht ausführlich auf den Vorlagebeschluss des BFH ein, in dem es um die pflichtwidrige Nichtabfuhr von Steuer auf Arbeitseinkünfte in der Türkei ging, die nach § 50d Abs. 8 dEStG in Deutschland zur Folge hat, dass die Arbeitseinkünfte entgegen der Regelung im DBA Türkei nicht von der Besteuerung freizustellen sind, um eine doppelte Nichtbesteuerung zu verhindern. Der BFH sieht darin einen Verst...

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