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SWI 7, Juli 2012, Seite 333

Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3

Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 DBA Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen: Zahlungen, die einem in Österreich ansässigen Grenzgänger im Sinne von Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland (2000) von seinem deutschen Arbeitgeber unter dem Titel Kurzarbeitergeld, welches dem Arbeitgeber von der deutschen Agentur für Arbeit erstattet wird, zufließen, sind als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands im Sinne von Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland (2000) zu qualifizieren und unterliegen daher ausschließlich dem deutschen Besteuerungsanspruch. Dieser Gehaltsbestandteil wäre daher bei der Besteuerung in Österreich aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden und wäre lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland (2000) zu berücksichtigen. Soweit bereits ergangene Bescheide dieser zwischenstaatlich akkordierten Rechtsauffassung widersprechen, sind sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs. 1 BAO bereits abgelaufen ist, müsste der abkommensgemäße Rechtszustand auf Antrag in einem Verständigungsverf...

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