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SWI 6, Juni 2012, Seite 250

Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft

Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hierfür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese Sichtweise ist auch in § 27 Abs. 6 Z 2 EStG i. d. F. BBG 2011 gesetzlich festgeschrieben. Daher findet auch nach der Neuordnung durch das BBG 2011 auf Liquidationserlöse die Zuteilungsregel des Art. 13 DBA Deutschland und nicht etwa jene des Art. 10 oder 21 Anwendung.

S. 251Wie im Fall einer Veräußerung (i. e. S) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht, ob dieser teilweise auf thesaurierte Gewinne entfällt. Es findet daher auch keine derartige Aufspaltung des Liquidationserlöses für abkommensrechtliche Belange statt, sodass die sich aus dem Liquidationserlös für den Gesellschafter ergebenden Einkünfte einerseits insgesamt nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, jedoch andererseits insgesamt der DBA-Verteilungsnorm des Art. 13 DBA Deutschland zu unterstellen sind. Sie sind folglich nach Art....

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