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Doppelbesteuerung in der EU
Die Europäische Kommission hat am (COM[2011] 712 final) die Doppelbesteuerung als eine der größten Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten in der EU bezeichnet und auch Fälle möglicher Doppelbesteuerungen aufgelistet. So wurde zwischen einigen Staaten der EU noch immer kein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen. Zudem können Doppelbesteuerungen teilweise trotz eines bestehenden DBA infolge unterschiedlicher Auslegungen der DBA-Bestimmungen in den beiden Vertragsstaaten nicht vermieden werden. Rust (Highlights & Insights on European Taxation 2012, 7 ff.) analysiert die Aussagen der Kommission, insb. die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Ausweitung des Anwendungsbereichs der bereits bestehenden Richtlinien und die Aufnahme von Schiedsklauseln in die DBA zwischen den Mitgliedstaaten. Er schlägt zudem vor, dass die Kommission Mitgliedstaaten noch stärker dabei unterstützt, Diskriminierungen und damit Verstöße gegen die Grundfreiheiten durch nationales Recht zu identifizieren.