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Verbrauch des lohnsteuerlichen Jahressechstels durch DBA-befreite sonstige Bezüge
Entscheidung: RV/7104796/2015, Revision zugelassen.
Normen: § 67 EStG 1988; Art 15 DBA Rumänien.
Durch zeitlich früher zugeflossene auslandsbezogene Sonderzahlungen erfolgt ein Verbrauch des Jahressechstels gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG, auch wenn diese Bezüge aufgrund eines DBA steuerfrei zu belassen sind. Später zugeflossene inlandsbezogene Sonderzahlungen fallen nur insoweit unter die Sechstelbegünstigung, als das Jahressechstel noch nicht aufgebraucht ist.