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Personengesellschaften in Mittel- und Osteuropa
Bei Direktinvestitionen inländischer Unternehmer in Mittel- und Osteuropa wird für Zwecke der Steuergestaltung oftmals die Personengesellschaft empfohlen. Dies auch deshalb, weil die Mischform der Kapitalgesellschaft & Co. KG in nahezu allen Staaten Mittel- und Osteuropas anerkannt ist und damit auch bei Verwendung einer Personengesellschaft im Ausland die Haftungsbegrenzung fast immer sichergestellt werden kann. Schmidt (IWB 2011, 696 ff.) gibt in diesem Zusammenhang zunächst einen Überblick über die steuerlichen Strukturierungsentscheidungen beim Einsatz von Personengesellschaften in international tätigen Unternehmen. Dabei stellt er auch eine vergleichende Berechnung der Steuerbelastung an und die steuerlichen Vorteile und Nachteile dar, die sich bei der Verwendung von Auslandspersonengesellschaften ergeben können. Im Detail geht Schmidt schließlich auch auf das BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften vom und die davon zum Teil abweichenden Auffassungen des BFH, insbesondere zur Behandlung von Sondervergütungen im Abkommensrecht, ein.