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BFH zur gewerblich geprägten KG (hier DBA D – CH)
Die gewerbliche Prägung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft spielt abkommensrechtlich keine Rolle
Eine vermögensverwaltende KG, deren Einkünfte nur aufgrund der Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 dEStG gewerblich sind, ist kein Unternehmen i. S. d. Art. 22 Abs. 2 DBA D – CH
Ein in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtiger, in der Schweiz Ansässiger ist im Jahr 1994 als Kommanditist zu 99,75 % am Gesellschaftsvermögen einer in Deutschland ansässigen GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Die restliche Beteiligung hält die Komplementär-GmbH (GmbH), der auch die Geschäftsführung obliegt. Die KG verwaltet Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften. Hinsichtlich dieser Beteiligung schreibt das deutsche Finanzamt dem in der Schweiz Ansässigen vom anteiligen Einheitswert Vermögensteuer vor.
Der BFH führt aus: Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für die Beteiligung einer in der Schweiz ansässigen Person an einer inländischen gewerblich geprägten Personengesellschaft kann entgegen der Ansicht des Finanzamts und des Bundesministeriums der Finanzen nicht aus Art. 22 Abs. 2 DBA D – CH abgeleitet werden.
Nach innerstaatlichem (deutschen) Recht unterliegen die Anteile (im Streitjahr...