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iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 289

Nach Sondieren und Koalieren kommt Legiferieren

Peter Barth und Robert Fucik

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Mag es auch nach Einschätzung von Politexperten noch eine Weile dauern, bis sich die nächste Bundesregierung gebildet und aus dem derzeit allseits zitierten „freien Spiel der Kräfte“ im Gesetzgebungsprozess wieder die übliche Routine entwickelt haben wird, in der Gesetze regelmäßig als Regierungsvorlagen an das Parlament gebracht werden, so ist doch gerade diese Zeit besonders geeignet dafür, grundsätzliche Überlegungen dahin anzustellen, welchen „Baustellen“ im Familien- und Erbrecht höhere Priorität zukommt. Den Lesern/innen der iFamZ soll hier die Gelegenheit geboten werden, an diesen Vorüberlegungen hier (den Inhalt des Hefts stellen daher nur die folgenden beiden Seiten dar) teilzuhaben.
So nachvollziehbar rechtspolitische Wünsche nach einer stärkeren Sicherung des Unterhaltsvon Kindern auch sind, fiele eine vom konkreten Unterhaltsanspruch entkoppelte Lösung doch aus dem Kompetenztatbestand „Zivilrechtswesen“. Dagegen ist die recht anspruchsvolle Reform des Kindesunterhaltsrechts bereits in einer sehr intensiven Phase. Nach der Regierungsbildung sollte eine breitere Diskussion des in einer interministeriellen Arbeitsgruppe (BMVRDJ und BKA-Sektion Familie) erarbeiteten Konzept...

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