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Keine Steuerberatung durch ausländische Gesellschaft ohne Haftpflichtversicherung
Eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union registrierte Steuerberatungsgesellschaft Ltd. ist weder nach § 3a des deutschen Steuerberatungsgesetzes noch aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen i. S. des § 80 Abs. 5 dAO befugt, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt. Die Verpflichtung von Steuerberatungsgesellschaften, sich gegen die aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern, ist erforderlich, um Verbraucher als Empfänger der Dienstleistung zu schützen (BFH , II R 6/10).