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SWI-Jahrestagung: Befreiungsmethode im Zweifel mit Progressionsvorbehalt
SWI Conference: Exemption Method with Progression
On November 18th, 2010, the fifth annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.1)
Sachverhalt: Ein in Innsbruck ansässiger italienischer Staatsbürger bezog im Jahr 2008 als ehemaliger italienischer Zollbeamter – neben österreichischen Einkünften – eine italienische Pension. Gemäß Art. 19 Abs. 3 lit. a DBA Österreich – Italien dürfen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat an eine natürliche Person für die diesem Staat erbrachten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Das DBA Italien sieht somit für Pensionen aus im öffentlichen Dienst geleisteter Arbeit die Befreiungsmethode vor, wobei nach dem Wortlaut des Methodenartikels für derartige befreite Einkünfte kein Progressionsvorbehalt vorgesehen ist. Im Rahmen der Veranlagung der österreichischen Einkünfte hat das Finanzamt Innsbruck die italienischen Einkünfte ausgenommen, diese jedoch progressionserhöhend für die anderen Einkünfte sowie für die Verschleifung der Sonderausg...