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Die Funktion im Sinne der Funktionsverlagerung des deutschen AStG
The Business Function in Terms of the Transfer of Functions Under German CFC Legislation
The following article presents the “business function” in terms of the transfer of functions under German CFC Legislation. It is shown that the “business function” represents a business unit which should also be internationally known. Hence the article will provide an orientation as to what a “business function” is, both under German CFC Legislation and in the context of business restructurings as defined by the OECD.
Grundsätzliches
Die Bundesrepublik Deutschland versucht mit der gesetzlichen Regelung zur Funktionsverlagerung i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG, die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 normiert und durch die Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) ergänzt wurde, grenzüberschreitende Verlagerungsvorgänge zwischen nahestehenden Personen steuerrechtlich zu erfassen. So heißt es in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG: „Wird eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgüter und sonstigen Vorteile verlagert (Funktionsverlagerung) […], hat der Steuerpflichtige den Einigungsbereich auf der Grundlage des Transferpakets unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze zu bestimme...