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Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Deutschland
Income Tax Treatment of Home Office Expenses in Germany
The German Ministry of Finance has recently published its legal opinion on the income tax treatment of home office expenses as amended by the Annual Tax Act 2010. The revision had become necessary in the wake of a decision by the German Federal Constitutional Court repealing the previous regulation. Bernhard Renner explains the crucial points of this statement.
Grundsatz
Das deutsche (IV C 6 – S 2145/07/10002) zur Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (vergleichbar dem „im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer“ nach der Terminologie des EStG 1988) durch das Jahressteuergesetz 2010 vom (BGBl. 2010, 1768; BStBl. I 2010, 1394) Stellung genommen. Diese war nach Aufhebung der bisherigen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht notwendig geworden. Wesentlichste Aussagen dieses Schreibens werden im Folgenden dargestellt.
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 dEStG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie Kosten der Ausstattung grundsätzlich keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ist das häusliche Arbeitszimmer jedoch Mittelpunkt der gesamten betrieblichen u...