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SWI 12, Dezember 2010, Seite 560

Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung des deutschen BMF

(B. R.) – Das deutsche BMF hat am Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung, IV B 5 S 1341/08/10003) erlassen.

Regelungsziel des Erlasses ist laut Rn. 1 die Regelung der Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung von im Inland Steuerpflichtigen in den Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen nach dem Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) und für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in diesen Fällen. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist laut dem BMF-Schreiben der international anerkannte Standard für die Bestimmung von Verrechnungspreisen für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Die Bestimmung von Verrechnungspreisen erfordere nach den OECD-Leitlinien eine angemessene Beurteilung im einzelnen Fall. Die Grundsätze des Schreibens sollen unter Respektierung der unternehmerischen Dispositionsfreiheit vor allem auch dazu beitragen, Doppelbesteuerung in Übereinstimmung mit den internationalen Grundsätzen zu vermeiden oder Besteuerungskonflikte zu lösen. W...

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