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Besteuerungsrecht für nachträgliche Einkünfte im Internationalen Steuerrecht
Ebenso wie in Österreich wird auch in Deutschland im Rahmen der Vorschriften über die beschränkte Steuerpflicht nicht auf die Besteuerung nachträglicher Einkünfte eingegangen. Auch das OECD-MA enthält dazu keine expliziten Bestimmungen. Wassermeyer (IStR 2010, 461 ff.) nimmt die jüngere BFH-Rechtsprechung zur Aufgabe der sog. finalen Entstrickungstheorie zum Anlass, auf Unterschiede in den Regelungen in § 49 dEStG und Art. 7 OECD-MA hinzuweisen. Er äußert dabei die Befürchtung, dass die internationale Staatenwelt die BFH-Rechtsprechung nicht übernehmen wird und damit Doppelbesteuerungen in Deutschland und im DBA-Partnerstaat eintreten können. Der BFH hat nämlich mit Urteil vom , I R 77/06, noch einmal bestätigt durch Urteil vom , I R 99/08, ausgesprochen, dass bei der Verlegung des Betriebs eines selbstständigen Erfinders in das Ausland und gleichzeitiger Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland, wobei keine feste Einrichtung im Inland mehr verblieb, nach der Betriebsverlegung entstehende Gewinne zumindest anteilig der vorher im Inland ausgeübten Tätigkeit zugeordnet werden können. Es kommt damit zwar im Zeitpunkt des Wegzugs zu keiner Besteuerung durch den Wegzug; später...