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Genussrechtsveräußerung in Teilbeträgen und Ansässigkeitswechsel
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach Österreich verlegt, so dürfte sich die Frage nach einer eventuellen Steuerpflicht der nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zufließenden Kaufpreisteilbeträge als gegenstandslos erweisen. Denn die Veräußerung erfolgt offensichtlich nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, sodass der Vorgang zu keiner inländischen Besteuerung führen kann.
Es wird davon ausgegangen, dass die vertraglichen Abmachungen (insbesondere die sogenannten „Anpassungsregelungen“) nicht dazu führen, dass die in der EAS als „Kaufpreisteilbeträge“ bezeichneten Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtung Kapitalerträge im Sinn des § 27 EStG oder wiederkehrende Bezüge im Sinn des § 29 EStG darstellen. (EAS 3160 v. )