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UFS bekräftigt Nachweispflicht der Abgabenbehörde
Independent Finance Board Confirms Tax Authorities’ Burden of Proof
Based on a decision of the Austrian Supreme Administrative Court, the Independent Finance Board (UFS) has now emphasized in its decision of April 28th, 2010, the tax authorities’ burden of proof in case of transfer pricing adjustments. Tax authorities cannot refer to the obligation of secrecy in order to avoid the burden of proof. They are obliged to disclose comparables as justification for a transfer pricing adjustment. Therefore, rules of thumb are not considered a sufficient justification.
Nachweis der Fremdüblichkeit
Bisherige Erfahrungen aus der Judikatur zeigen, dass strenge Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen gestellt werden. Dies gilt seit dem VwGH-Erkenntnis vom , 2006/13/0116, nicht nur für Abgabepflichtige, sondern ebenso für die Abgabenbehörde.
Sachverhalt
In dem konkreten Sachverhalt wurde der österreichischen Zweigniederlassung eines deutschen Unternehmens im Zuge einer Außenprüfung die Funktion eines Dienstleistungsunternehmens zugesprochen. Aufgrund dessen wurde das Einkommen der Betriebsstätte unter Heranziehung der Kostenaufschlagsmethode mit Aufschlägen von 9,5 % bis 7,5 % für die Jahre 1998 bis 2002 festgesetzt. Im darauffolge...