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SWI 6, Juni 2010, Seite 242

Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz

In EAS 2936 wurde die Auffassung vertreten, dass die in der Schweiz vorgenommene Besteuerung der Verwaltungsratsbezüge eines Verwaltungsrats einer schweizerischen KonS. 243 zerngesellschaft, der von seinem österreichischen (ebenfalls konzernzugehörigen) Arbeitgeber in den schweizerischen Verwaltungsrat entsandt wurde, keinen Abkommensverstoß darstellt, wenn die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die schweizerische Konzerngesellschaft als Arbeitgeber des Verwaltungsrats wertet oder wenn ein schweizerisches Büro des Verwaltungsrats als Betriebsstätte der österreichischen Konzerngesellschaft angesehen wird. In diesen Fällen könnte zufolge EAS 2936 sonach – zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonflikts – die schweizerische Besteuerung als Besteuerung der auf die Verwaltungsratstätigkeit entfallenden Arbeitslöhne des Konzernmitarbeiters gewertet werden, und es wäre aufgrund des Art. 23 DBA Schweiz auf österreichischer Seite korrespondierend Steuerfreistellung zu gewähren. Allerdings ist zu beachten, dass gemäß dem Abänderungsprotokoll zum DBA Schweiz, BGBl. III Nr. 22/2007, die Steuerentlastung durch Steuerbefreiung höchstens bis Ende 2006 vorgesehen war (dies unte...

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