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EuGH: Einschränkung der grenzüberschreitenden Verlustverwertung von Tochtergesellschaften mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar
Im Urteil vom , Rs. C-337/08, X-Holding, entschied der EuGH über Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) betreffend die Frage, ob es die Niederlassungsfreiheit gebietet, die X-Holding und eine im Ausland ansässige Tochtergesellschaft dieses Unternehmens als steuerliche Einheit anzuerkennen. Die X-Holding mit Sitz in den Niederlanden hält sämtliche Anteile an der Gesellschaft F, die nach belgischem Recht gegründet wurde, in Belgien ansässig ist und in den Niederlanden nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Beide beantragten, als steuerliche Einheit im Sinne des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes anerkannt zu werden. Ihr Antrag wurde von der niederländischen Finanzverwaltung abgelehnt, weil F nicht in den Niederlanden ansässig sei. Auf die Klage gegen den ablehnenden Bescheid bestätigte die Rechtbank te Arnhem dessen Rechtmäßigkeit und verwies zur Begründung u. a. auf das , Marks & Spencer, Slg. 2005, I-10837. X‑Holding erhob Kassationsbeschwerde beim Hoge Raad der Nederlanden (Oberster Gerichtshof der Niederlande). Dieser hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorg...