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Privateinlage einer Beteiligung an einer slowakischen K. S.
Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer österreichischen GmbH zivilrechtlich auf eine slowakische K.S. übertragen, dann ist vorweg auf der Grundlage von EAS 3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen in Österreich nach sich zieht.
Scheidet in Anwendung des österreichischen Steuerrechts die GmbH-Beteiligung aus dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen aus und geht sie in das steuerliche Betriebsvermögen der slowakischen K.S. über, so findet damit eine Privateinlage statt. Diese ist gemäß § 6 Z 5 EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten (wenn diese niedriger sind als der „Teilwert“) und führt daher nicht zu einer Versteuerung der darin bisher angesammelten stillen Reserven.
Erfolgt der zivilrechtliche Beteiligungstransfer zunächst in eine vermögensverwaltende K.S. oder findet der Transfer zunächst ohne funktionalen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit der K.S. statt und ändern sich diese Verhältnisse in einem späteren Jahr, weil die K.S. in diesem späteren Jahr eine betriebliche Tätigkeit aufnimmt und/oder weil in diesem späteren Jahr...