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Grenzgängerregelung in DBA
Der BFH hat mit zwei Urteilen vom , I R 10/07 und I R 64/07, zur Auslegung des Begriffs der „regelmäßigen Rückkehr“ nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Deutschland – Schweiz Stellung genommen. In beiden Fällen ging es um Steuerpflichtige, die über mehrere Tage hinweg in der Schweiz tätig wurden. Die Steuerpflichtigen begehrten aber, dennoch als Grenzgänger i. S. d. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Deutschland – Schweiz qualifiziert zu werden. Der BFH zählte die „Nichtrückkehrtage“ allerdings nicht den einzelnen Arbeitstagen zu, sondern der Arbeitseinheit. Niessl (IStR 2010, 18 ff.) analysiert dieses Urteil und gibt auch Hinweise für die Auslegung dieser Vorschrift durch die deutsche Finanzverwaltung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass für die Beurteilung der „regelmäßigen Rückkehr“ nur arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitstage unter Anwendung der Kriterien für die Zumutbarkeit der Nichtrückkehr (berufliche Veranlassung) in Betracht kommen.