Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 3, März 2023, Seite 9

Angleichung des Frauenpensionsalters

Andreas Gerhartl

Mittels Initiativantrags wurde im Dezember 2022 im Nationalrat ein Antrag auf Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen für die Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen in der Pensionsversicherung sowie die Auswirkungen dieser Klarstellungen auf laufende Altersteilzeitvereinbarungen eingebracht. Das Gesetz wurde mittlerweile im BGBl verlautbart (BGBl I 2023/11, ausgegeben am ).

Ausgangslage

Die Judikatur des VfGH erachtete die unterschiedlichen Altersgrenzen in der Pensionsversicherung für Männer und Frauen bereits zu Beginn der 90er-Jahre als verfassungswidrig ( ua; , G 22/90). Als Reaktion darauf wurde das Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten (BGBl 1992/832, ausgegeben am ) erlassen. Mit diesem Gesetz wurden (lange) Übergangsfristen bis zur Angleichung der Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten festgesetzt. Dabei ist mittlerweile lediglich die Harmonisierung des Regelpensionsalters „ausständig“.

Gemäß § 617 Abs 11 ASVG bestimmt sich das Anfallsalter der Alterspension für weibliche Versicherte, die das 60. Lebensjahr am oder nach dem vollenden, nach § 3 Bundesverfassungsgesetz über...

Daten werden geladen...