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SWI 2, Februar 2010, Seite 51

Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH an eine deutsche KG mit deutschen und schweizerischen Gesellschafterinnen

Nimmt eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre operativ tätige deutsche Mutter-KG vor, an der zu 80 % eine deutsche und zu 20 % eine schweizerische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, dann kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in Anwendung des richtlinienkonform interpretierten § 94 EStG von der Kapitalertragsteuer entlastet werden (EAS 2630).

Die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der deutschen KG ist indessen nicht berechtigt, ohne Weiteres auf der Grundlage von Art. 10 DBA Österreich/Schweiz einen Anspruch auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer geltend zu machen, da sie 20 % des Kapitals der österreichischen GmbH nicht – wie in Art. 10 DBA Schweiz verlangt – unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält.

EAS 2630 weist darauf hin, dass die begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94a EStG richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar ist; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass, Auslandsgesellschaften in Österreich steuer...

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