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Die hybrid besteuerte slowakische K.S. im Lichte der jüngsten Stellungnahmen der österreichischen Finanzverwaltung
Hybrid Taxation of the Slovak K.S. in View of Recent Legal Directives by the Austrian Ministry of Finance
Dividends which an Austrian individual receives from a (domestic or foreign) corporation are always subject to 25 % final tax in Austria. The Austrian Ministry of Finance confirmed in EAS 2783 of October 23rd, 2006 that such tax can be avoided – under specific circumstances – via a hybrid Slovak kommanditá společnost (K.S.). In EAS 3018 of November 18th, 2008 and EAS 3010 of December 18th, 2008 the Austrian Ministry of Finance bound that on further restrictions. Martin Hummer and Karl Waser take a closer look into these restrictions.
Die Ausgangslage
Ausländische Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG (Gewinnanteile), die nicht von einer inländischen auszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 4 EStG) ausbezahlt werden, sind nach § 37 Abs. 8 Z 2 EStG bei der Berechnung der Einkommensteuer desselben Einkommensteuerpflichtigen weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen (§ 2 Abs. 2 leg. cit.) zu berücksichtigen und mit einem besonderen Steuersatz von 25 % zu versteuern („Sondersteuer“). § 37 Abs. 8 Z 2 EStG unterwirft also Gewinnausschüttungen einer gesonderten Einkommensteuer in Höhe von 25 % und somit einer Besteuerung nach Art einer Endbesteuerung, sofern diese nicht von einer inländischen auszahlenden Stelle ausbezahlt werden (Rz. 7377a EStR).
Gewinnausschütt...