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SWI 12, Dezember 2009, Seite 578

Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an französische und britische Begünstigte

(BMF) – Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein DBA besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-MA entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom ). Aus dem Schlussprotokoll zu Art. 10 Abs. 5 des Abkommens ergibt sich keine andere Rechtsbeurteilung. Diese Protokollbestimmung lautet: „In Bezug auf Artikel 10 Absatz 5 besteht Einvernehmen, dass der Ausdruck ‚Dividenden‘ auch Einkünfte umfasst, die nach dem Steuerrecht des Vertragsstaates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den für Ausschüttungen geltenden Regeln unterworfen werden, dass er aber nicht die unter Artikel 16 fallenden Einkünfte umfasst.“ Diese Bestimmung wurde seinerzeit über Wunsch Frankreichs in das Vertragsprotokoll aufgenommen, um zu verhindern, dass die in Art. 10 Abs. 5 enthaltene OECD-konforme Dividendendefinition vom französischen Höchstgericht (Conseil d’État) neuerlich fehlinterpretiert und nicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen angewendet wird. Die Protokollbestimmung macht sichtbar, dass sie nur klarstellender ...

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