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Kommission schlägt Erleichterungen bei Quellensteuer auf grenzüberschreitende Erträge vor
Die Europäische Kommission hat am eine Empfehlung angenommen, in der ausgeführt wird, wie die Mitgliedstaaten in der EU ansässigen Investoren eine Ermäßigung der Quellensteuer auf Erträge aus Dividenden, Zinsen und anderen Wertpapieren aus anderen Mitgliedstaaten in der EU erleichtert gewähren können. In der Empfehlung werden auch Maßnahmen zur Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse bei Wertpapieranlagen von Finanzinstituten vorgeschlagen, wobei aber die Steuereinnahmen vor Fehlern und Betrug geschützt werden sollen. Damit erhalten die Mitgliedstaaten Leitlinien dazu, wie sie sicherstellen können, dass mit den Verfahren zur Prüfung des Anspruchs auf Steuerermäßigung das Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird.