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Rückwirkende Anwendung des DBA (Erb) Österreich – Deutschland
Infolge der Abschaffung der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde von Deutschland das DBA auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer mit Österreich aufgekündigt. Die Aufkündigung wurde mit wirksam. Technisch umgesetzt wurde diese Aufkündigung dadurch, dass das alte DBA (Erb) Österreich – Deutschland bereits zum gekündigt wurde und für den Zeitraum zwischen und ein Übergangsabkommen vereinbart wurde. Dieser Weg war aus deutscher Sicht notwendig, weil das alte DBA (Erb) nur zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden konnte und seitens Deutschlands für den Zeitraum zwischen und ein Abkommen trotz fehlender Erbschaftssteuerpflicht in Österreich nicht erwünscht war. Heggen (IWB Nr. 17 vom , 855 ff.) analysiert in diesem Zusammenhang auftretende Fragestellungen, die sich durch die zeitweise rückwirkende Anwendung des alten DBA (Erb) ergeben.