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SWI 10, Oktober 2009, Seite 516

Kapitalertragsteuer, DBA-Recht und Gemeinschaftsrecht

Gerald Toifl

Der BFH hat mit Urteil vom , I R 53/07, ausgesprochen, dass der Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft an eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Eine allfällige doppelte Besteuerung ist ausschließlich nach dem Methodenartikel des DBA Deutschland – Schweiz durch entsprechende steuerliche Entlastungsmaßnahmen in der Schweiz zu vermeiden. Wassermeyer (IStR 2009, 554 f.) nimmt eine Urteilsanmerkung zum Anlass, die systematischen Unterschiede zwischen Einkünfteerzielung, Steuerbarkeit von Einkünften und Steuerbefreiung von Einkünften zu verdeutlichen. Er bezieht sich dabei auf das Beispiel von Personengesellschaften als Empfänger von Dividendeneinkünften. Schön (IStR 2009, 555 f.) weist in einer weiteren Urteilsanmerkung darauf hin, dass die vom BFH herangezogenen Begründungen zur Gemeinschaftsrechtskonformität zumindest nicht leicht zu erschließen sind. Nach Schön setzt sich der BFH in bestimmten Aussagen sogar in deutlichen Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH zu Fragen der Kapitalertragsbesteuerung. Zudem kritisiert er, dass eine Vorlage an den EuGH in dieser Rechtsfrage unt...

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