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SWI 10, Oktober 2009, Seite 513

EuGH: Befreiung für Zusammenschlüsse

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-407/07, Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung von Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. f der 6. MwSt-RL. Dieses Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing (in weiterer Folge: Stichting) und den niederländischen Steuerbehörden über einen Nacherhebungsbescheid über Umsatzsteuern für die Zeit vom bis . Die Stichting ist ein Zusammenschluss von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, zu der u. a. die Fachärztekammer, die Königliche Niederländische Gesellschaft zur Förderung der Heilkunst, der Nationale Krankenhausrat, die Vereinigung der niederländischen Krankenkassen, das Kontaktorgan der nationalen Organisationen der Krankenversicherer und die Niederländische Vereinigung der Krankenhausdirektoren gehören. Die Stichting erbringt ihren Mitgliedern, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, gegen Vergütung Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge, die u. a. Qualitätsnormen s...

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