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Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz – ein Überblick
Am wurde im Nationalrat das Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) auf Basis eines Initiativantrags (3087/A BlgNR 27. GP) beschlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat erfolgte am . Wesentlicher Inhalt des HSchG ist die Festlegung von Mindestanforderungen an das Verfahren und den Schutz bestimmter Personen bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen iZm der Tätigkeit eines Rechtsträgers des privaten oder des öffentlichen Sektors. Das HSchG tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen neuen gesetzlichen Vorgaben im Überblick dargestellt werden.
Allgemeines
Das neue HSchG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberrichtlinie oder Whistleblower-RL). Die Richtlinie sieht erstmals branchenübergreifende Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern vor.
Die Umsetzung der Whistleblower-RL hätte bereits bis erfolgen sollen, mit einiger Verspätung wurde im Juni 2022 ein Ministeriale...