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Beleg- und Buchnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Winter (Praxis Steuerstrafrecht 2009, 166 ff.) berichtet von einer in Deutschland – aber auch in Österreich – erkennbaren Tendenz, bei Umsatzsteuersonderprüfungen den Beleg- und Buchnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen besonders genau zu überprüfen. Auch in Deutschland sind die Anforderungen an den Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen durch spezielle Verwaltungsanweisungen gestiegen. Aus steuerstrafrechtlicher Sicht ist aber darauf hinzuweisen, dass die bloße Verletzung von Formvorschriften in der Regel keine steuerstrafrechtlichen Sanktionen wegen einer Steuerhinterziehung oder einer fahrlässigen Abgabenverkürzung nach sich ziehen kann. Aus österreichischer Sicht können aber Finanzordnungswidrigkeiten nach den §§ 49 ff. FinStrG vorliegen.