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EuGH: Erhebung niederländischer Quellensteuer auf Dividenden an irische und norwegische Gesellschaften verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
In seinem Urteil vom , Rs. C-521/07, Kommission/Niederlande, hatte der EuGH über eine Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Niederlande zu entscheiden. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande wurde aus folgenden Gründen eingeleitet:
Art. 1 Abs. 1 des niederländischen Gesetzes über die Dividendensteuer sieht vor, dass unter der Bezeichnung „Dividendensteuer“ eine direkte Steuer von denjenigen erhoben wird, die – unmittelbar oder mittels Wertpapieren – Anspruch haben auf Erträge von Anteilen an in den Niederlanden ansässigen Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, offenen Kommanditgesellschaften und anderen Gesellschaften, deren Kapital ganz oder teilweise in Anteile zerlegt ist, oder auf Erträge von Genussscheinen oder Darlehen i. S. v. Art. 10 Abs. 1 lit. d des niederländischen KStG. Art. 4 des niederländischen Gesetzes über die Dividendensteuer sieht vor, dass von der Einbehaltung der Steuer auf Erträge von Anteilen, Genussscheinen und bestimmten Darlehen abgesehen werden kann, wenn für die Gewinne des Ertragsberechtigten aus diesen Anteilen, Genussscheinen und Darlehen die Freistellung von Beteiligungen i. S. v. Art. 13 oder die Verr...