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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Information der Buchhaltungsabteilung 33 zu Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe
Die Buchhaltungsabteilung 33 veröffentlichte am über die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen folgende Information zu Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe.
Im Sinne einer effizienten Abwicklung wird auf die Verwendung der richtigen Daten hingewiesen:
–Aktuelle Kommunalsteuerkonten sind neunstellig und beginnen immer mit 608XXXXXXXXX.
–Aktuelle Dienstgeberabgabekonten sind neunstellig und beginnen immer mit 617XXXXXXXXX.
–Die Zahlungsreferenz für die monatlichen Einzahlungen besteht aus der neunstelligen Abgabenkontonummer und der sechsstelligen Zahlungsperiode und lautet daher zB für Jänner 2023 608XXXXXXXXX012023 bzw 617XXXXXXXXX012023.
–Die Buchhaltungsabteilung 33 weist darauf hin, dass nur bei Verwendung dieser Zahlungsreferenzen die Zahlungen automatisch verarbeitet und zugeordnet werS. 2den können und dadurch die Vorschreibung von zusätzlichen, ungerechtfertigten Nebengebühren verhindert werden kann.
Die Dienstgeberabgabeerklärung ist verpflichtend elektronisch einzureichen. In Ausnahmefällen wird von Großkunden, wie zB Steuerberatungskanzleien, die Übermittlung der Erklärungen in PDF-For...