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SWI 4, April 2009, Seite 188

EuGH-Urteil in der Rs. A.T.: Auslegung der Fusionsbesteuerungsrichtlinie und Schlussfolgerungen für das österreichische Umgründungssteuerrecht

ECJ Decision in the A.T. Case: Interpretation of the Merger Directive and Consequences for Austrian Corporate Reorganization Tax Law

Gebhard Furherr

On 11 December 2008, the ECJ rendered its decision in the A.T. case. The court made some surprisingly clear statements on the guiding principles for the understanding and interpretation of the merger directive. Gebhard Furherr analyzes the decision and its impact on Austrian tax law.

Ausgangsverfahren und Vorlagefrage

Am Prüfstand des EuGH stand § 20 Abs. 4 Satz 1 des deutschen Umwandlungssteuergesetzes (dUmwStG) a. F. (bis 2006), wonach im Fall von Einbringungen von Kapitalanteilen der Wert, mit dem die übernehmende Körperschaft das übertragene Vermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis und Anschaffungskosten für die Gegenleistungsanteile gilt. Mit dieser Regelung verlangte das Gesetz die sog. doppelte Buchwertverknüpfung, wonach dem Einbringenden nur dann die Fortführung des Buchwerts der eingebrachten Anteile ermöglicht wird, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft die eingebrachten Anteile ihrerseits mit dem Buchwert ansetzt. Eine Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandseinbringungen traf das Gesetz insoweit nicht; beide Sachverhalte wurden gleich behandelt.

Die Vorlagefrage lautete dahin gehend, ob § 20 Abs. 4 Satz 1 dUmwStG a. F. Art. 8 Abs. 1 und 2 der...

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