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Ausländische Betriebsstättenverluste und Gemeinschaftsrecht
Der , Krankenheim Ruhesitz am Wannsee – Seniorenheimstatt, zur Frage der Berücksichtigung von ausländischen Betriebsstättenverlusten im Ansässigkeitsstaat bei Anwendung der Befreiungsmethode Stellung genommen. Im Lichte der Urteile zur ausländischen Verlustberücksichtigung bei Tochterkapitalgesellschaften (vgl. insbesondere Marks & Spencer) hat der EuGH nunmehr auch zu ausländischen Betriebsstättenverlusten ausgesprochen, dass diese zwar im Ansässigkeitsstaat grundsätzlich trotz Befreiungsmethode zu berücksichtigen sind. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Verluste nicht auch im Betriebsstättenstaat berücksichtigt werden können. Englisch und Kofler (Highlights & Insights on European Taxation 2009, 42 ff.) beleuchten dieses Urteil aus deutscher und österreichischer Sicht. Zudem stellen sie die Auswirkungen auf das deutsche und österreichische Steuerrecht dar.