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Österreichischer Auslandsreiseveranstalter als Auftraggeber ausländischer Künstler
(BMF) – Werden von einer österreichischen Reisebüro-GmbH im Ausland ansässige Künstler zur Mitwirkung an den Auslandsreiseveranstaltungen dieser österreichischen GmbH verpflichtet, so unterliegen die an die ausländischen Künstler gezahlten Entgelte der 20%igen Abzugsteuer nach § 99 EStG, weil deren Leistungen entgeltlich der österreichischen GmbH gegenüber erbracht werden und damit eine inländische Verwertung der künstlerischen Leistungen gegeben ist. Denn die Vermutung spricht stets für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird (Hinweis auf ). Siehe auch EAS 2663, 2943, 2997 und 3021.
Allerdings sind auch die Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten, die mit den Ansässigkeitsstaaten der Künstler abgeschlossen worden sind. Denn in der Regel enthalten diese Abkommen eine Art. 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Abkommensbestimmung, der zufolge Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht an den Einkünften der Künstler erlangt, wenn die Künstler ihre Tätigkeit persönlich in Österreich ausüben; eine Steuerpflicht kraft „Verwertungstatbestands“ wird durch diese DBA nicht zugelassen. Werden daher...